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Auswirkungen einer freiwilligen Beitragszahlung auf den Rentenanspruch und die Rentenhöhe
I. Allgemeines
Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches VI (SGB VI) kann der Versicherte selbst bestimmen, in welcher Höhe er zwischen dem jeweiligen Mindest- und Höchstbetrag freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Auch die Wahl der Anzahl der Beiträge ist dem freiwillig Versicherten überlassen (vgl. jedoch Ziff. III).
Hinsichtlich der Auswirkungen einer freiwilligen Beitragszahlung auf die Rentenhöhe gilt folgender Grundsatz: Jeder freiwillige Beitrag erhöht die zu erwartende Rente. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen erhöht sich die jährliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen Alters um etwa 6,30 % des Beitragsaufwands. Hierbei sind die Dynamisierungen durch die jeweiligen künftigen Rentenanpassungsverordnungen (RAV) nicht miteinbezogen; sie können deshalb nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht vorausgesagt werden können.
Die Rentensteigerung richtet sich ausschließlich nach dem Betrag, der für die freiwillige Versicherung aufgebracht wurde bzw. wird. Es liegt im Ermessen des Versicherten, in welchem finanziellen Umfang er die Beitragszahlung vornehmen will.
Selbst eine Beitragszahlung in Höhe des Mindestbeitrags führt im Regelf...