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Track 23 | Umsatzsteuer: Anwendung der Missbrauchsrechtsprechung des EuGH bei Ausfuhrlieferungen
Zwei FG haben sich jüngst mit der Frage befasst, ob die Missbrauchsrechtsprechung des EuGH auch bei Ausfuhrlieferungen anzuwenden ist. Während das FG Köln dies in Übereinstimmung mit der Auffassung der Finanzverwaltung bejaht hat, ist das FG Rheinland-Pfalz zu dem Ergebnis gekommen, dass die strengen Grundsätze nicht auf Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten übertragbar sind. Man darf gespannt sein, zu welchem Ergebnis der BFH in den beiden Revisionsverfahren kommt.
Auch zur Umsatzsteuer haben wir anhängige Verfahren ausgewählt. So muss sich der Bundesfinanzhof mit der Versagung der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen befassen.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gelten strenge Regeln: Die Steuerbefreiung ist zu versagen, wenn der Lieferer bei der Lieferung die Identität des wahren Erwerbers verschleiert hat, um diesem zu ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen. Gleiches gilt, wenn der Verkäufer wusste – oder hätte wissen müssen –, dass der von ihm bewirkte Umsatz mit einer Steuerhinterziehung des Erwerbers verknüpft war, und er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um seine eigene Beteiligung an dieser...