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NWB Nr. 17 vom Seite 1321 Fach 27 Seite 3909

Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung

von Fritz Straub, Filderstadt

Das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung soll das durch Arbeitsunfähigkeit oder bei Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes entgangene regelmäßige Arbeitsentgelt ersetzen (Lohnersatzfunktion). Basis für diesen Lohnersatz bilden grundsätzlich die jeweiligen individuellen Verhältnisse des Versicherten bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei Gewährung des sog. ”Kinderkrankengeldes”. Fortgezahltes Arbeitsentgelt führt grundsätzlich zum Ruhen bzw. zur Kürzung des Krankengeldes.

I. Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit und bei stationärer Behandlung

1. Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit

Krankengeld wird in erster Linie gewährt, wenn die Krankheit den Versicherten arbeitsunfähig macht. Arbeitsunfähigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Versicherte seiner zuletzt ausgeübten oder einer gleichgearteten Erwerbstätigkeit wegen Krankheit überhaupt nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin nachgehen kann, seinen Zustand zu verschlimmern. Die Gefahr einer Verschlimmerung in diesem Sinne ist grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn die weitere Erwerbstätigkeit voraussichtlich innerhalb weniger Monate zu einer V...