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Ist-Besteuerung: Umsatzgrenze auf 600.000 € erhöht
Die Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung wurde zum Januar 2020 von 500.000 € auf 600.000 € angehoben. Allerdings nicht im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes, sondern im Gesetz zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Unternehmen können damit die Buchführungsbefreiung in Anspruch nehmen und die Ist-Besteuerung anwenden.