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Entwurf eines ATAD-Umsetzungsgesetzes
Überraschend hat das BMF am den seit über einem Jahr erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) veröffentlicht. Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist es, die beiden ATAD-Richtlinien der EU vom ( Richtlinie (EU) 2016/1164) und ( Richtlinie (EU) 2017/952) umzusetzen und das deutsche Recht insoweit anzupassen. Es werden verschiedene Änderungen vorgeschlagen, von denen die meisten bereits zum angewendet werden sollen. Steuerpflichtigen und Steuerberatern bleibt damit nicht viel Zeit, um die Neuerungen intensiv aufzuarbeiten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Wesentliche Änderungen durch das ATADUmsG
[i]Änderungen des AStG als HauptaugenmerkDas ATADUmsG sieht als Kernthema Änderungen des AStG vor. So werden das Fremdvergleichskonzept und die Verrechnungspreisbestimmung in § 1 AStG durch die Neufassung des § 1 AStG und die Ergänzung durch §§ 1a und 1b AStG-E umfassend reformiert. Außerdem wird die Wegzugsbesteuerung durch § 6 AStG-E vollständig neu geregelt und die Hinzurechnungsbesteuerung mit §§ 7 bis 14 AStG-E reformiert. [i]Enorme Auswirkungen durch die Umgestaltungen der HinzurechnungsbesteuerungDie Änderungen der Hinzurechnungsbesteuerung fallen auf den ersten Blick geringer aus als...