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IWB Nr. 2 vom Seite 73

Änderungen der Verrechnungspreisvorschriften und die IP-Box in Polen

Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeit sowie neue Dokumentationsanforderungen

Robert Halat

In den vergangenen Jahren wurden die Verrechnungspreisvorschriften in Polen mehrfach geändert. Die letzten Änderungen sind ab 2019 wirksam und betreffen Transaktionen, die nach dem abgeschlossen wurden. Mithin werden sich Steuerpflichtige 2020 vermehrt bei der Arbeit an Verrechnungspreisdokumentationen oder den Berichterstattungspflichten für 2019 mit den neuen Vorschriften auseinandersetzen müssen. Hauptziel der neuen Vorschriften ist es, die Effizienz der Betriebsprüfungen und die Transparenz der Transaktionen mit verbundenen Unternehmen zu erhöhen. Insbesondere sind Steuerpflichtige, die Transaktionen mit verbundenen Unternehmen durchführen, verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, in der bestätigt wird, dass die angewandten Preise dem Fremdvergleichsprinzip entsprechen. Diese Bestätigung ist von den Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Hinzu kommt, dass die neuen Vorschriften den Steuerbehörden einerseits neue Instrumente zur Prüfung und Infragestellung der Transaktionen mit verbundenen Unternehmen geben. Andererseits kann das neue Gesetz vereinzelt auch zur Einschränkung der Berichterstattungspflichten führen. Dies gilt insbesondere für inländische Transaktionen sowi...