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NWB Nr. 17 vom Seite 1297 Fach 27 Seite 3783

Das Arbeitsförderungsgesetz

von Oberamtsrat Karl Seidelmann, Bonn

Vorbemerkung: Soweit im Gebiet der ehemaligen DDR ergänzende Übergangs- und Sonderregelungen gelten, werden diese in einem besonderen Beitrag in der NWB-Ausgabe DDR F. 27 S. 75 ff. dargestellt.

I. Ziele

Das AFG ist das Instrument einer modernen, aktiven Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik, die in einem engen Zusammenhang steht mit einer auf einen hohen Beschäftigungsgrad ausgerichteten Konjunkturpolitik. Es stellt die Sicherung der Vollbeschäftigung und der Arbeitsplätze sowie die Förderung der beruflichen Bildung und Anpassung als Maßnahmen zur Erfüllung der gesellschaftspolitischen Aufgabe, den Arbeitnehmer (AN) vor Arbeitslosigkeit zu bewahren, in den Vordergrund. In den Fällen, in denen sich diese Maßnahmen nicht als erfolgreich erweisen, wird der Unterhalt des von Arbeitslosigkeit Betroffenen und seiner Angehörigen durch Lohnersatzleistungen sichergestellt.

II. Leistungen

1. Arbeitsvermittlung

Die Hauptaufgabe der Bundesanstalt für Arbeit (BA) besteht darin, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern (ArbG) zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Für die Vermittlung von Angehörigen qualifizierter Berufe (z. B. Hochschulabsolventen, Ange...