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GbR | Feststellungsinteresse nach der Auflösung
Ein auf Feststellung einer Gewinnbeteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gerichteter Antrag betrifft ein Rechtsverhältnis (vgl. § 256 Abs. 1 ZPO), an dessen Feststellung nach der Auflösung der Gesellschaft ein schutzwürdiges Interesse besteht, wenn die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs mangels Auseinandersetzung und Erstellung einer Schlussabrechnung nicht vorliegen.
Der Senat bejaht zudem das Interesse des klagenden Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers an der Feststellung, dass die Sozietät, die er mit zwei Rechtsanwälten unterhalten hat, infolge seiner Kündigung v. mit sofortiger Wirkung aufgelöst worden ist. Die Anwälte hätten das Recht des Steuerberaters bestritten, weil sie den Abschluss eines Gesellschaftsvertr...