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Lohnsteuer | Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Rabattfreibetrag erstreckt sich auf alle Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG (ehemaligen) Arbeitnehmern gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Letztverbrauchern nicht angeboten werden (Parallelverfahren VI R 4/17 und VI R 7/19). (2) Mit dem Bezug der Freifahrtscheine ist der darin verkörperte geldwerte Vorteil unabhängig vom konkreten Fahrtantritt zugeflossen. [i]Wenning, Geldwerter Vorteil, infoCenter, NWB SAAAB-05662
Über den entschiedenen Einzelfall hinaus liegt die Bedeutung des Urteils in der Bestimmung des Bewertungsgegenstands beim Rabattfreibetrag.
Als Ruhestandsbeamter der früheren Bundesbahn bezog de...