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Steuerrecht | Auslegung eines Einspruchs gegen Zinsfestsetzung
Ein Einspruch, der gegen den „Bescheid für 2015 über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Soli“ eingelegt wird, ist auslegungsbedürftig, wenn der Bescheid auch eine Zinsfestsetzung enthält. Es ist dann zu ermitteln, ob sich der Einspruch auch gegen die Zinsfestsetzung richtet, auch wenn innerhalb der Einspruchsfrist keine Einspruchsbegründung zur Zinsfestsetzung erfolgt.
Gegen einen Einspruch gegen die Zinsfestsetzung könnte aber sprechen, dass der Steuerpflichtige sich erst dann gegen die Zinsen gewendet hat, als die Einspruchsfrist abgelaufen ist und als in der Fachliteratur Einsprüche gegen die Zinsfestsetzungen wegen des Zinssatzes von 6 % empfohlen worden sind.
Im [i]Einwendungen gegen die Zinsfestsetzung erstmals im Einspruchsverfahren Urteilsfall erhielt der Kläger einen Bescheid vom über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszusc...