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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 1854/17

Gesetze: AO § 227, AO § 5, FGO § 102

Rückforderung von Kindergeld

unterlassene Anfechtung des fehlerhaften Rückforderungsbescheids führt nicht zur Erlassunwürdigkeit

Leitsatz

1. Ein Antrag auf Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit kann nicht allein darauf gestützt werden, dass eine bestandskräftige Steuerfestsetzung (hier: Aufhebung der Kindergeldfestsetzung) falsch sei.

2. Dass der Schuldner den Rückforderungsbescheid nicht angefochten hat, ist kein bei der Frage der Erlasswürdigkeit zum Nachteil des Schuldners zu berücksichtigender Umstand. Bei dieser Frage geht es vielmehr darum, ob der Schuldner seine Einkunfts- und Vermögenssituation, die ihm die Begleichung des Rückforderungsbetrags unmöglich macht, vorwerfbar verschuldet hat.

3. Nachgehend: .

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAH-40188

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