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NWB Nr. 4 vom

Mittelverwendung bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen

Sandra Heide

Da Verstöße bei der Mittelverwendung die Gemeinnützigkeit bzw. Steuerbegünstigung gefährden können, sollten gemeinnützige Organisationen dem Thema „Mittelverwendung“ besondere Aufmerksamkeit schenken.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Gehrmann, Gemeinnützigkeit, infoCenter, NWB QAAAA-41702 Einmal errichtet, haben gemeinnützige Organisationen hohe Anforderungen insbesondere im Hinblick auf die Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu erfüllen, um ihre Gemeinnützigkeit bzw. Steuerbegünstigung nicht zu gefährden. Neben den Anforderungen des § 55 Abs. 1 AO, insbesondere dem Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung, gibt es u. a. auch bei der Rücklagenbildung und im Umgang mit Verlusten gemeinnützigkeitsrechtliche Besonderheiten. Stiftungen stellt zudem der Grundsatz der Kapitalerhaltung vor große Herausforderungen. Nachfolgende Tabelle fasst die wichtigsten Do's und Don'ts der gemeinnützigen Mittelverwendung zusammen:


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Do‘s
Don‘ts
→ Verfolgung der satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecke gem. §§ 52 bis 54 AO
→ Verfolgung von Zwecken, die nicht als gemeinnützig anerkannt bzw. nicht in der Satzung verankert sind
→ Ausübung von wirtschaftlichen Tätigkeiten im untergeordneten Ausmaß zur Besc...