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NWB Nr. 4 vom Seite 214

Gutscheine im neuen Sachbezugsrecht

Daniel Scherf und Christoph Gerstl

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 228§ 8 Abs. 1 EStG wurden im Rahmen des sog. JStG 2019 zwei neue Sätze angefügt. Dadurch sollen Schwierigkeiten in der Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug ausgeräumt und Rechtssicherheit geschaffen werden. Doch kann die Intention des Gesetzgebers durch die Neuregelung verwirklicht werden?

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Hintergrund: [i]Sachbezugseigenschaft maßgeblichGutscheine sind ein klassisches Gestaltungsinstrument, um „mehr Netto vom Brutto“ zu erzielen, ohne den Arbeitgeber mit zusätzlichen Lohnnebenkosten zu belasten.

Der Schlüssel zur Begünstigung liegt in der Sachbezugseigenschaft des gewährten Vorteils, Geldleistungen hingegen sind stets von der Begünstigung ausgeschlossen. Ebenso liegt die Sachlohneigenschaft § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und § 37b EStG als Anwendungsvoraussetzung zugrunde.

Zuflusszeitpunkt: [i]Bei wem ist der Gutschein einzulösen?Ist der Gutschein bei einem Dritten einzulösen, erfolgt der Zufluss bereits mit Hingabe. Ein beim Arbeitgeber einzulösender Gutschein fließt demgegenüber erst mit Einlösung zu.

Rechtslage bis : [i]Rechtsgrund des Zuflusses entscheidendBis dato war für die Abgrenzung zwischen Geld- und Sachleistung der Rechtsgrund des Zuflusses entscheidend. Welche Leistung konnte der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber aufgrund arbeitsver...