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NWB Nr. 48 vom Seite 4053 Fach 26 Seite 4045

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

von Oberregierungsrat a. D. Dieter Hold, Bonn

I. Gründe und Ziele der gesetzlichen Regelung

Die Globalisierung auch des Arbeitsmarkts, insbesondere der seit der Verwirklichung des Binnenmarkts auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) mögliche, ungehinderte grenzüberschreitende Einsatz von Arbeitskräften hat dazu geführt, dass in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zunehmend Dienstleistungen von ausländischen Arbeitgebern aus Mitgliedstaaten der EU erbracht werden. Hiervon betroffen ist in besonderem Maße die Bauwirtschaft, die aufgrund einer großen und ungebrochenen Wanderungsbewegung aus Staaten mit Billiglöhnen und niedrigeren Schutzstandards zunehmend unter Konkurrenzdruck gerät. Lohn- und Sozialdumping führen zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen und gefährden dadurch zunehmend die inländischen Baubetriebe und die Arbeitsplätze der inländischen Bauarbeiter. Darüber hinaus droht die Aushöhlung der Tarifautonomie. Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) v. (BGBl 1996 I S. 227, zuletzt geändert durch Gesetz v. , BGBl 2002 I S. 2787) soll durch zwingende Mindestarbeitsbedingungen, insbesondere durch Mindestarbeitslöhne, diese unheilvolle Entwicklung gestoppt werden.

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzes

Das AEntG ist bis heute mehrfach geändert worden. Das nunmehr aus 9 Paragraphen bestehende Ges...