Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IHK | Freiberuflerprivileg einer GmbH & Co. KG
Trotz der unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten kraft Rechtsform anzunehmenden gewerblichen Tätigkeit juristischer Personen und der begrifflichen Unmöglichkeit der persönlichen Erbringung von Dienstleistungen durch eine Gesellschaft können sowohl die Ausübung eines freien Berufs als auch die Entrichtung von Beiträgen an eine andere Kammer nach dem Willen des Gesetzgebers und dem Sinn und Zweck des sog. Freiberufler-Privilegs (§ 3 Abs. 4 Satz 3 i. V. mit Satz 2 IHKG) auch bei einer Freiberufler-GmbH vorliegen. Nichts anderes muss dann auch für eine in diesem Sinne mehrstöckige Freiberuflergesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gelten, wenn dabei sowohl die Kommanditisten der KG als auch die Gesellschafter der persönlich haftenden GmbH durchgängig „vorwiegend freiberuflich tätig“ s...