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Umsatzsteuer | Taxiverkehr mit Pferdefuhrwerken
Ist im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit Pkw allgemein unzulässig, kann laut ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftfahrzeuge (z. B. mit Pferdefuhrwerken) vorliegen, wenn die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.