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StuB 2/2020 S. 83

Umsatzsteuer | Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern

Das BMF hat sich zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern sowie zur Aufteilung eines Gesamtentgelts geäußert ( NWB SAAAH-38576).

Hintergrund: Seit dem sind Saunaleistungen mit dem Regelsteuersatz zu besteuern ( NWB LAAAE-78500, BStBl 2014 I S. 1439), während die unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbundenen Umsätze nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ermäßigt zu besteuern sind.

Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts: Das BMF-Schreiben regelt die Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf die dem ermäßigten Steuersatz bzw. dem Regelsteuersatz unterliegenden Leistungen, wenn in einem Schwimmbad oder einer ähnlichen Einrichtung neben der Gelegenhei...