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StuB 2/2020 S. 83

Umsatzsteuer | Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Das BMF gibt Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bekannt. Die Änderungen zum umfassen die Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Anpassungen ( :001 NWB JAAAH-38702).

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem NWB BAAAH-03833 (BStBl 2018 I S. 1402) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen.