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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Jahreswert von Nießbrauchsrechten
Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert des Nießbrauchsrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln, wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden (Bezug: § 10 Abs. 1, § 12 ErbStG; § 14, § 15, § 16 BewG).
(1) Die Klägerin ist eine 2008 errichtete Familienstiftung i. S. der Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in der Schweiz. Die Stiftung verfolgt nach ihrer Stiftungsurkunde keinerlei wirtschaftliche Zwecke, sondern die Zwecke einer Familienstiftung ge...