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Bildung und Freistellung von Betriebsräten
I. Gang des Gesetzgebungsverfahrens
Das Betriebsverfassungs-Reformgesetz (BetrVerf-ReformG) ist am 2. 4. 2001 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (Gesetzentwurf, BT-Drucks. 14/5741 v. ) und am vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hat dem Gesetz am in seinem 2. Durchgang zugestimmt. Das BetrVerf-ReformG ist am in Kraft getreten.
II. Ausgangslage und gesetzgeberische Motive
Der Gesetzgeber hat mit dem neuen BetrVerf-ReformG die Zahl der Betriebsräte erhöht und zugleich die Verpflichtung zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern erweitert. Maßgebend für diese Entscheidung des Gesetzgebers waren:
grundlegende Änderungen bei den Anforderungen an die Betriebsratsarbeit, die sich vermehrt zu einem gestalterischen ”Co-Management” entwickelt;
zunehmende Verbetrieblichung der Tarifpolitik;
Auseinandersetzung mit neuen Themenbereichen wie Beschäftigungssicherung, Qualifizierung, Flexibilisierung der Arbeitsorganisation, Teilzeitarbeit und Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit;
gestiegene Anforderungen an jedes einzelne Betriebsratsmitglied, sowohl in zeitlicher als auch inhaltlicher Hinsicht, wobei gera...