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Das neue Schwerbehindertenrecht
I. Das Schwerbehindertengesetz mit den Änderungen 2000/2001
Das heutige Schwerbehindertengesetz (SchwbG) geht auf das Gesetz über die Beschäftigung Schwerbehinderter v. (BGBl 1953 I S. 389) zurück. Es wurde 1974 - unter Ausdehnung des geschützten Personenkreises - grundlegend reformiert zum Schwerbehindertengesetz. 1979 und 1986 wurde es wesentlich weiterentwickelt. Die jüngste Fortentwicklung beruht auf dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, das am 1. 10. 2000 in Kraft getreten ist. Es hat das SchwbG in einer Reihe zentraler Punkte geändert, darüber hinaus aber auch damit in Zusammenhang stehende Regelungen in der Wahlordnung (SchwbWO), der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) und der Werkstättenverordnung (SchwbWV) sowie im SGB III (Arbeitsförderungsrecht) und in der Eingliederungszuschussverordnung. Im Folgenden wird eine knappe Übersicht über das seit dem geltende Schwerbehindertenrecht gegeben.
II. Das Schwerbehindertengesetz als Teil des Behinderten- und Rehabilitationsrechts
Das Schwerbehindertengesetz ist ein Teil des Rechts zur Rehabilitation und Eingliederung (Integration) Behinderter. Dieses Recht ist seinerseits überwiegend ...