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Der Einsatz von Beschäftigungsgesellschaften in der Insolvenz
I. Typische Situationen
1. Anstehende Massenentlassungen
Immer wieder entsteht in der Insolvenz, aber auch in den Fällen der Sanierung (s. Fall Philipp Holzmann AG) das Problem, dass Arbeitnehmer (AN) in einer größeren Zahl nicht produktiv beschäftigt werden können. Denn Arbeitsverhältnisse erlöschen auch in der Insolvenz nicht automatisch. Löhne und Gehälter sind bis zur rechtlich einwandfreien Kündigung Masseverbindlichkeiten.
Auch wenn der Insolvenzverwalter in einer größeren Zahl AN bis zum Ablauf der Kündigungsfristen nicht produktiv beschäftigen kann, entstehen in nicht unerheblichem Umfang Masseverbindlichkeiten. In diesem Fall kann der Insolvenzverwalter allerdings die AN des Unternehmens mangels tatsächlicher Beschäftigungsmöglichkeit bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin freistellen. Streit besteht, ob dabei dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht (bejahend: BAG, BB 1997 S. 97; ArbG Wesel, BB 1998 S. 644; a. A. ArbG Minden, NZA-RR 1996 S. 437). Die Freistellung lässt aber die Ansprüche der AN trotz Nichtbeschäftigung weiterhin ent...