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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 6 K 1475/18 EFG 2020 S. 269 Nr. 4

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ; EStG § 9 Abs. 4 i.d. Fassung ab 2014

Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen: Erste Tätigkeitsstätte bei einem Feuerwehrmann

Leitsatz

Bei einem Feuerwehrmann, der arbeitsvertraglich täglich einer von vier möglichen Einsatzstellen zugeordnet werden kann, liegt - da es auf die ex-ante-Betrachtung ankommt - keine erste Tätigkeitsstätte vor, auch wenn er tatsächlich stets nur an einem der vier möglichen Einsatzorte tätig war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 269 Nr. 4
EStB 2020 S. 186 Nr. 5
GStB 2021 S. 163 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2020 S. 749
DAAAH-39579

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