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BMF 22.11.2019 III C 5 - S 7427-c/19/10001 :002, IWB 1/2020 S. 3

BMF | Neue USt-ID für niederländische Einzelunternehmer

Das BMF hat in einem Schreiben v.  darauf hingewiesen, dass die niederländische Steuerverwaltung dort registrierten Einzelunternehmern zum neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-ID) erteilt. Ab dem haben in Deutschland registrierte Unternehmer für alle innergemeinschaftlichen Umsätze an einen in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmer die neue niederländische USt-ID zu verwenden, für alle Umsätze vor diesem Datum die alte. Soweit für bis zum erbrachte Leistungen die Rechnungsstellung erst im Jahr 2020 erfolgt, kann entweder die eine oder die andere USt-ID verwendet werden. Die alten USt-ID werden durch die niederländischen Behörden vom Jahreswechsel an nicht mehr nach § 18e UStG bestätigt. In der Zusammenfassenden ...