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NWB Nr. 2 vom Seite 72

Übergangsprobleme zur Abgeltungsteuer beim Ausfall von Gesellschafterdarlehen

Martin Weiss, Berlin

Die Abgeltungsteuer hat mit § 32d EStG eine eigene Tarifvorschrift zur schedulisierten Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG mit sich gebracht (Weiss, Ubg 2018 S. 394). Durch § 2 Abs. 5b EStG wird insoweit eine Trennung von Kapitalerträgen „nach § 32d Absatz 1 und § 43 Absatz 5“ EStG für Zwecke der Einkünfteermittlung in § 2 EStG bewirkt. Zudem wird durch § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG die namensgebende Abgeltungswirkung hergestellt. Dieses System der Abgeltungsteuer hat inzwischen auch die nachhaltigen Überlegungen zu seiner Abschaffung überlebt (zu den damaligen Plänen z. B. Schenk, GmbHR 2018 S. 456).

Durch diese massive Veränderung des Systems der Einkommensteuer ist es naturgemäß zu zahlreichen Fragestellungen bezüglich der neuen Regelungen, aber auch zu Übergangsproblemen gekommen (Weiss, m. w. N.). Diese hat die Rechtsprechung der Finanzgerichte und des BFH über die letzten Jahre nacheinander abgearbeitet (Jachmann-Michel, BB 2019 S. 2779). Zuletzt stand die Frage eines Ausfalls von Forderungen im Privatvermögen stark im Fokus. In seiner Entscheidung vom (VIII R 13/15, NWB YAAAG-68035; Weiss, ) hatte der BFH eine Berücksichtigung bei § 20 Abs. 2 EStG bejaht. In neuerer Rechtsprec...