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Arbeitsverhältnis | Rückzahlung einer „Willkommensprämie“
Beinhaltet der Arbeitsvertrag die als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) zu beurteilende Regelung, der zufolge eine Arbeitnehmerin die ihr anlässlich des Arbeitsantritts/der Vertragsunterzeichnung gewährte „Willkommensprämie“ (i. H. eines Bruttomonatsgehalts) zurückzuerstatten hat, wenn sie in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses wieder ausscheidet, ist diese als unangemessene Benachteiligung (vgl. § 307 Abs. 1 BGB) unwirksam, wenn die Rückzahlung auch den Fall umfasst, dass die Arbeitnehmerin selbst zur fristlosen Kündigung berechtigt sein sollte.
[i]Zu Rückzahlungsmodalitäten beim Arbeitgeberdarlehen Brünger, NWB 29/2019 S. 2145Unerheblich war, dass im Streitfall der Arbeitgeber keinen solchen Grund zur fristlosen Kündigung gesetzt hatte, sondern vielmehr die Arbeitnehmerin selbst vorrangig an der Beendigung des Arbeitsverhältniss...