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Tarifrechtliche Krisenbewältigung
Während ein Teil der arbeitsrechtlichen Literatur noch Ende der achtziger Jahre die Formel von der ”Flucht in den Arbeitgeberverband” (AG-Verband) im Munde führte, kehrte sich die tatsächliche Situation seither um. Immer häufiger entschließen sich Arbeitgeber (AG) zur ”Flucht aus dem Tarifvertrag” (TV), um sich dem ”Diktat der Koalitionen” zu entziehen (Bauer/Diller, DB 1993 S. 1085 ff.). Allerdings stehen nicht nur dem einzelnen Verbandsmitglied Möglichkeiten zur Vermeidung unzumutbarer wirtschaftlicher Belastungen aus laufenden TV zur Verfügung (I). Auch alle Mitglieder gemeinsam, u. U. auch die Mehrheit eines Verbandes, können auf ein Instrumentarium der Krisenbewältigung zurückgreifen (II). Im folgenden soll die Palette der Möglichkeiten dargestellt werden. Zugleich soll hier allerdings auch der für die Tarifpraxis entscheidenden Frage nachgegangen werden, ob die verschiedenen Varianten auch tatsächlich zu kurzfristigen finanziellen Entlastungen der Unternehmen führen; denn nur diese sind für Krisenbetriebe von Interesse.
I. Möglichkeiten des einzelnen Mitglieds
1. Austritt aus dem AG-Verband
Die Verbände der AG wie auch der Gewerkschaften sind als rechtsfähig...