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FG Münster Urteil v. - 10 K 3350/18 E EFG 2020 S. 112 Nr. 2

Gesetze: EStG § 9; EStDV § 82b

Erhaltungsaufwand: Verteilung

Berücksichtigung nicht verbrauchter Erhaltungsaufwendungen i.S. von § 82b EStDV beim Erben

Leitsatz

Noch nicht verbrauchte Erhaltungsaufwendungen i.S. von § 82b EStDV des Erblassers sind bei dem Erben in einer Summe abziehbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 6 Nr. 4
DStRE 2020 S. 201 Nr. 4
DStZ 2020 S. 110 Nr. 4
EFG 2020 S. 112 Nr. 2
EStB 2020 S. 187 Nr. 5
ErbStB 2020 S. 69 Nr. 3
GStB 2020 S. 54 Nr. 2
VAAAH-39051

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