Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GK Nr. 1 vom Seite 9

Incoterms 2020 – Neuerungen und Kontinuität

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris gibt seit 1936 die „Internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“, die Incoterms (International Commercial Terms), heraus. Seit dieser Zeit sind sie immer wieder an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst worden. Die aktuelle Fassung ist am in Kraft getreten. Grundsätzliche Änderungen waren bei der Neuregelung nicht erforderlich, was schon daran zu erkennen ist, dass es nach wie vor 11 Incoterms gibt. Im Einzelfall kam es aber zu Anpassungen und Verbesserungen der einzelnen Klauseln.

Was gilt weiterhin?

Die Incoterms beantworten nach wie vor die folgenden drei Fragen:

  1. Wer trägt bis wohin genau welche Kosten des Transports (= Ort des Kostenübergangs)?

  2. Wer trägt bis wohin genau welche Transportrisiken (= Ort des Gefahrenübergangs)?

  3. Wer von den Kaufvertragsparteien muss den Beförderungsvertrag abschließen?

Die Incoterms dürfen nicht mit den deutschen Lieferungsbedingungen verwechselt werden, die stets nur den Kostenübergang, aber nicht den Gefahrenübergang und den Abschluss eines Beförderungsvertrags in den Blick nehmen. Der Verwechslung beugt man am besten dadurch vor, dass man erst gar nicht auf...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

GK - Die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement