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Arbeitsverhältnis | Lehrgangskosten zur Prüfungsvorbereitung
Wird eine Rückzahlungsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin für vom Arbeitgeber übernommene Fort- und Weiterbildungskosten erst nach dem Beginn der Weiterbildung getroffen, ist diese wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unwirksam.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Kosten, die die Partner einer Steuerberatungskanzlei für die Teilnahme einer in der Kanzlei tätigen Steuerfachangestellten [i]Zur Steuerberaterprüfung Zugmaier, NWB 52/2019 S. 3839an Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung getragen haben. Selbst wenn zugunsten der Partner das Zustandekommen einer – grds. möglichen – mündlichen Vereinbarung zur Rückzahlung von Lehrgangskosten unterstellt werde, ergebe sich hieraus kein Rückzahlungsanspruch für diese; eine solche Rückzahlungsklausel sei nämlic...