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Körperschaftsteuer | Sonderumlagen eines öffentlich-rechtlichen Verbands als Gewinnminderungen i. S. des § 8b Abs. 6 Satz 2 i. V. mit Abs. 3 Satz 3 KStG
Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen laut dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i. V. mit Abs. 3 Satz 3 KStG.