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BMF 02.12.2019 III C 2 - S 7246/19/10002 :001, NWB 1/2020 S. 13

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen

Das BMF äußert sich mit Schreiben v.  zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen und zur Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2020. Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.