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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit
Ist ein Erbe aus Gründen, die ausschließlich in seiner Person ihre Ursache haben, verpflichtet, seinen Erbanteil an einen Dritten weiterzuleiten, stellt diese Verpflichtung keine vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit i. S. des § 10 Abs. 5 ErbStG dar (Bezug: des § 10 Abs. 5 ErbStG; § 32 Abs. 3, Abs. 4 PfDK EKD).S. 34
(1) Bei der Erbschaftsteuer sind nach § 10 Abs. 5 ErbStG grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig die vom Erblasser herrührenden Schulden, soweit sie nicht mit einem zum Erwerb gehörenden Gewerbebetrieb, Anteil an einem Gewerbebetrieb, Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder Anteil an einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und bereits bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt worden sind; ferner ...