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Vervielfältiger zur Bewertung lebenslänger Nutzungen und Leistungen für 2020
Das BMF äußert sich zur Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab ( NWB HAAAH-37158). Das BMF-Schreiben gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird.