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Der Einfluß der EuGH-Rechtsprechung auf das deutsche Arbeitsrecht
I. Einleitung
In der Bundesrepublik haben sich seit Jahrzehnten erfolgreiche Betriebsrentensysteme etabliert. Arbeitgeber (ArbG) tragen freiwillig einen wichtigen Teil der Daseinsvorsorge ihrer Beschäftigten. Rechtliche Grundlage dafür ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom (BetrAVG). Dieses Regelwerk enthält allerdings nur die Essentials. Die sachgerechte Ausgestaltung des Versorgungswesens findet in der Betriebspraxis statt, die sich überwiegend an der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert. Frauen haben danach beispielsweise (immer noch) einen früheren Anspruch auf Altersruhegeld als Männer (vgl. §§ 35, 39 und 41 SGB VI). Dieses und andere nationale Prinzipien hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Vielzahl beachtenswerter Entscheidungen durch die Prüfung fallenlassen.
II. Die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts
Die Rechtsprechung des EuGH kann nur mit Kenntnis der anzuwendenden EG-Vorschriften verstanden werden (vollständige Texte in: Glaesner, Europarecht, Textausgabe, 6. Aufl., 1994, und Nipperdey I, Arbeitsrecht, 19. Aufl., Stand ). Von zentraler Bedeutung ist Art. 119 EWGV. Darin haben sich die Mitgliedst...