Lexikon für Verwaltungsfachangestellte
8. Aufl. 2019
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S
1 Saarland
ist ein Bundesland der → Bundesrepublik Deutschland . Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde das Saarland Teil der französischen Besatzungszone. Frankreich strebte hierbei den wirtschaftlichen Anschluss des Saarlandes an die französische Republik und die Währungs- und Zolleinheit an. Dies führte zur Gründung eines Saarstaates mit dem Inkrafttreten der Verfassung vom . Im Zuge der Europäisierung wurde im Jahre 1954 zur Lösung der Saarfrage ein Europäisches Saarstatut ausgearbeitet, das in einer am durchgeführten Volksbefragung von über zwei Dritteln der stimmberechtigten Saarländer abgelehnt worden ist. Das Saarland wurde dann am ein Bundesland der im Jahre 1949 neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Die Landeshauptstadt des Saarlandes ist Saarbrücken.
2 Sachen
im Sinne des bürgerlichen Rechts sind alle körperlichen Gegenstände (§ 90 BGB).
3 Sachsen
ist ein Bundesland der → Bundesrepublik Deutschland , das in seiner heutigen Form mit der Wiedereinigung Deutschlands am errichtet wurde und sich einen → Freistaat nennt. Die Landeshauptstadt von Sachsen ist Dresden.
4 Sachsen-Anhalt
ist ein Bundesland der → Bundesre...