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PiR Nr. 1 vom Seite 19

Betriebliches Interesse an der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen als Passivierungshemmnis?

PD Dr. Andreas Haaker und WP Dr. Jens Freiberg

Von steuerlicher Seite wird die Auffassung vertreten, eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sei nur insoweit zu bilden, wie nicht ein eigenbetriebliches Aufbewahrungsinteresse das öffentlich-rechtliche Interesse „überlagert“. Solange z. B. aufbewahrungspflichtige Kreditunterlagen einer Bank zugleich einer laufenden Geschäftsbeziehung dienlich sind, wäre demnach trotz einer rechtlichen Aufbewahrungspflicht keine Rückstellung zu passivieren. Wie ist diese Auffassung nach IAS 37 zu beurteilen?

Contra

Wenn Unternehmen kraft öffentlichen Rechts zur Aufbewahrung von Unterlagen verpflichtet sind, ist sowohl nach HGB und Steuerrecht als auch nach IFRS (dem Grunde nach) eine bis zum Abschlussstichtag wirtschaftlich verursachte Rückstellung zu passivieren (vgl. Hoffmann, PiR 2007 S. 146 NWB AAAAC-44059). Handelsrechtlich bildet die Entstehung der Unterlagen den wirtschaftlich wesentlichen Tatbestand, der die rechtliche Vollentstehung der Verpflichtung begründet (vgl. Brösel/Haaker, BFuP 2013 S. 230 f. NWB CAAAE-39383). Die Herstellung der betreffenden Unterlagen stellt dementsprechend auch i. S. des IAS 37.14 ein vergangenes (und verpflichtendes) Ereignis dar, welches zu einer...

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