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Berichterstattung über Corporate Governance
Änderungen durch ARUG II und DCGK (2019)
Der deutsche Gesetzgeber hat mit großer Verzögerung nun endlich die zweite Aktionärsrechterichtlinie der EU umgesetzt und damit die verbleibenden zentralen Unsicherheiten bezüglich der Wirkung des Votums der Hauptversammlung zur Organvergütung sowie des Anwendungszeitpunkts geklärt. Nun wird die veränderte Berichterstattung mit einem gesonderten Vergütungsbericht für Geschäftsjahre, welche nach dem beginnen, gefordert. Dies hat auch Konsequenzen für den bereits seit Mai 2019 vorliegenden überarbeiteten Deutschen Corporate Governance Kodex, der erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Bekanntgabe eingereicht wird. Beide Normenwerke verändern die Berichterstattung über die Corporate Governance erheblich, was im vorliegenden Beitrag kommentierend dargestellt wird.
Velte/Weber, Corporate Governance, infoCenter NWB EAAAE-13065
Da mit dem Geschäftsjahr 2021 der Vergütungsbericht für börsennotierte Unternehmen gesondert zu erstellen ist, entfallen die individualisierten Angaben zur Organvergütung im (Konzern-)Anhang und (Konzern-)Lagebericht.
Der Aufsichtsrat hat eine Maximalvergütung für die Vorstände zu formulieren, die von de...