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NWB Nr. 6 vom Seite 435 Fach 26 Seite 2493

Die Anpassung von Betriebsrenten

von Ass. jur. Heinz J. Meyerhoff, Greven

I. Einleitung

Wer heute als Arbeitgeber (ArbG) eine betriebliche Altersversorgung verspricht, geht ein Wagnis ein. Das Steuerrecht läßt ausreichende Rückstellungen nur eingeschränkt zu, die Preissteigerungsrate klettert höher und höher. Und trotz allem soll der ArbG dafür einstehen, daß die von ihm zugesicherte Betriebsrente eine kaufkraftstabilisierende Wirkung erhält. Die Risiken des Wirtschaftsprozesses gehen zu seinen Lasten. Der Arbeitnehmer (AN) kann demgegenüber mit Rückendeckung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auf eine zunehmende Dynamisierung seiner Ansprüche bauen. De facto führt dies dazu, daß Leistungen aus der dualen Fremdversorgung zunehmend zurückhaltender verteilt werden.

II. Begriff und Formen betrieblicher Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist die mittlere Säule der Unterhaltssicherung für den letzten Lebensabschnitt. Sie steht zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Eigenvorsorge. Der Begriff umfaßt alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG).

Ansprüche auf Betriebsrenten können einzel- oder kollektivvertraglich ge...