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StuB Nr. 1 vom Seite 26

Barzuschüsse des Gesellschafters in der GuV und Kapitalflussrechnung der Gesellschaft

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Das dem Ende entgegengehende Geschäftsjahr 01 der ABC GmbH ist durch hohe Restrukturierungsaufwendungen und einen daraus resultierenden operativen Verlust gekennzeichnet. Noch vor Jahresende leisten die Gesellschafter der ABC daher Barzuschüsse in Höhe des erwarteten Verlusts. Die ABC möchte diese Zuschüsse in ihrer Konzern-GuV als Ertrag und in der Konzernkapitalflussrechnung als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausweisen.

II. Fragestellung

Ist die Erfassung als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit bzw. als Ertrag zulässig?

III. Lösungshinweise

1. Kapitalflussrechnung

Nach der Negativdefinition von DRS 21.9 sind der laufenden Geschäftstätigkeit nur solche Aktivitäten zuzurechnen, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Vorrangig ist deshalb zu prüfen, ob die Zuschüsse der Gesellschafter zur Finanzierungstätigkeit zählen. Nach Gliederungsvorgabe von DRS 21.50 sind „Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens“ als Posten Nr. 1 innerhalb der Finanzierungstätigkeit auszuweisen. Die Barzuschüsse der Gesellschafter erfüllen d...