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NWB Nr. 1 vom Seite 8

Vorabentscheidungsersuchen des FG Baden-Württemberg an den EuGH: Verstößt die Umsatzsteuerbefreiung (§ 4 Nr. 13 UStG) der Wärmelieferung einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer gegen das Unionsrecht?

Fritz Schmidt, Stuttgart

Eine Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft (im Folgenden WEG), die aus einer GmbH, einer staatlichen Behörde und einer Gemeinde besteht, errichtete ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Der darin erzeugte Strom wurde ins öffentliche Netz und die Wärme an die Wohnungs- bzw. Teileigentümer geliefert. Die klagende WEG begehrte den vollständigen Vorsteuerabzug aus der Errichtung des BHKW, während das Finanzamt nur einen anteiligen Vorsteuerabzug in Höhe von 28 % im Zusammenhang mit dem umsatzsteuerpflichtig gelieferten Strom zuließ. Nachdem der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde, erhob die WEG Klage mit der Begründung, dass § 4 Nr. 13 UStG europarechtswidrig sei.

Da das , NWB NAAAH-27770) Zweifel hat, ob die deutsche Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 13 UStG mit der MwStSystRL vereinbar ist, legte es diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor (Az. beim EuGH: C-449/19). Das Finanzgericht setzt sich in seinem Vorabentscheidungsersuchen mit den in der Literatur geäußerten Auffassungen zur Begründung des § 4 Nr. 13 UStG aus dem Unionsrecht auseinander.

Eine Ermächtigungsgrundlage könnte die Steuerbefreiung na...