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Erbschaftsteuer – Kein erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb bei vorangegangener Schenkung
Sind bereits zu Lebzeiten des Erblassers alle Rechte und Pflichten aus einer Rentenversicherung unentgeltlich auf den Erben übergegangen, ergibt sich mit dem Erbfall aus der Rentenversicherung kein weiterer steuerpflichtiger Erwerb. Dies gilt auch dann, wenn die ernst gemeinte bürgerlich-rechtliche vollzogene Schenkung unter freiem Widerrufsvorbehalt stand und sich der Erblasser einen Nießbrauch vorbehalten hatte.
Quelle: , NWB LAAAH-36364