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ErbStR 2019: Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften
Bewertungsverfahren, Sonderfälle und Nießbrauch
Am hat der Bundesrat die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 beschlossen, die sich mit der Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts sowie des zugehörigen Bewertungsrechts befassen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über diejenigen Änderungen, die sich auf die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften beziehen.
Mit den ErbStR 2019 nimmt der Gesetzgeber erstmals ausführlich zu der Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften in Sonderfällen Stellung.
Dabei übernimmt er die bisherigen Auffassungen der Finanzverwaltung und ständige Rechtsprechung, so dass sich für die genannten Bewertungsfälle keine wesentlichen Änderungen ergeben.
I. Entstehung der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Inkrafttreten
Mit dem Beschluss des Bundesrats v. gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts 2019 – kurz Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 oder ErbStR 2019 – als angenommen. Mangels Änderungen seitens des Bundesrats entsprechen die ErbStR 2019 dem Regierungsentwurf v. . Dieser stimmt wiederum weitestgehend mit dem am vom BMF veröffentlichten Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien überein.
Die ErbStR 2019 sollen n...