Willkommen im Jahr 2020
Ich hoffe, Sie hatten ein friedvolles und entspanntes Weihnachtsfest und sind gut ins neue Jahr gestartet. Auch wenn ich mir vor einigen Jahren vorgenommen hatte, es nicht mehr zu machen: Ich habe in diesem Jahr nach langer Zeit mal wieder gute Vorsätze für das neue Jahr gefasst. Natürlich gehört „fitter werden“ obligatorisch dazu. Aber vor allem habe ich mir für dieses Jahr vorgenommen, mir ein paar Freiräume zu ermöglichen. Wie sieht es bei Ihnen aus, haben auch Sie gute Vorsätze gefasst?
Und da wir gerade bei persönlichen Fragen sind: Wie ist es bei Ihnen, haben Sie und Ihre Lieben sich etwas zu Weihnachten geschenkt? Oder verbringen Sie Ihr Weihnachtsfest üblicherweise ohne Geschenke und dafür auch ohne die jährliche Geschenkehatz und die fast unvermeidlichen Umtäusche? Heutzutage sind die meisten Geschäfte ja sehr kulant, so dass ein Umtausch bzw. eine Rückgabe eines Geschenks häufig problemlos möglich sind.
Im Steuerrecht ist die Rückabwicklung von Schenkungen hingegen nicht ganz so problemlos zu bewerkstelligen. Und es gilt, die steuerlichen Folgen einer rückabzuwickelnden Schenkung im Blick zu behalten. Denn auch wenn man vor jeder größeren Schenkung meist sehr genau darüber nachdenkt, Umstände können sich ändern, auch – und manchmal gerade – wenn es um vorweggenommene Erbfolge geht. Mal sind es beispielsweise die finanziellen Verhältnisse des Schenkers oder des Beschenkten, die sich geändert haben, oder das zwischenmenschliche Verhältnis hat gelitten. In diesen Fällen stellt sich dann ggf. die Frage, ob die Vermögensübertragung nachträglich rückgängig gemacht werden kann. Michael Bisle stellt ab der die steuerlichen Voraussetzungen, die Rechtsfolgen sowie mögliche Probleme dar.
Auch Wolf-Dieter Tölle beschäftigt sich in seinem Beitrag ab der mit der Übertragung von Vermögen. Er setzt hierbei seinen Fokus auf Fehlerquellen, die es bei der Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie zu vermeiden gilt. Denn Vermögen innerhalb der Familie zu übertragen, sei es im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder auch erst im Todesfall, bedeutet immer wieder, dass sich erhebliche Probleme aus rechtlicher und auch aus familienstrategischer Sicht ergeben können. Wolf-Dieter Tölle stellt diese Probleme im Überblick dar und bietet Lösungsansätze. Selbstverständlich ist die Vermögensübertragung eine höchst individuelle Angelegenheit und kein Fall ist wie der andere. Daher kann hier nur eine Auswahl der in Betracht kommenden Fehler dargestellt werden. Er beschränkt sich deshalb auf Fehlerquellen, die bei vielen Vermögensübertragungen auftreten können und zeigt im Rahmen des rechtlich Zulässigen Lösungsansätze auf.
Ich wünsche Ihnen ein gesundes, erfolgreiches, spannendes, großartiges Jahr 2020!
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB-EV 1/2020 Seite 1
WAAAH-38297