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NWB BB 1/2020 S. 5

Bildungsurlaub: Gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer

In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter freistellen – zusätzlich zum Erholungsurlaub. Die wenigsten Beteiligten kennen ihre Rechte und Pflichten.

Denn das Angebot wird selten genutzt. In Nordrhein-Westfalen etwa nehmen nur etwa 0,5 % der Berechtigten Bildungsurlaub. Dabei können Arbeitnehmer selbst bestimmen, zu welchen Themen sie sich weiterbilden möchten. Zwar muss nachgewiesen werden, dass die Weiterbildung der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Der Rahmen ist aber weit gefasst. Aktuell werden Themen wie z. B. Gesundheit, Erhalt der Arbeitskraft, Personal oder BWL gut angenommen. Auch wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter freistellen müssen, profitieren auch sie von besserer Qualif...