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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 02-04 | Kranken- und Altenpflege: Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit

Die Zahl der ambulanten Dienste im Bereich der Kranken- und Altenpflegen nimmt immer mehr zu. Die OFD Frankfurt/M. hat dies zum Anlass genommen, die einkommensteuerliche Behandlung der Tätigkeiten im Rahmen von Hauspflegediensten, die von Selbständigen erbracht werden, ausführlich darzustellen. Die zentrale Frage lautet, ob es sich um einen ähnlichen Beruf i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG handelt. Dies kann auch ohne staatlichen Abschluss zu bejahen sein.

Immer mehr kranke und alte Menschen werden ambulant gepflegt. – Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat dies zum Anlass genommen, die einkommensteuerliche Behandlung von selbständigen Hauspflegedienste n ausführlich darzustellen.

Probleme ergeben sich in der Praxis vor allem dadurch, dass die ambulante Pflege von keiner einheitlichen Personengruppe durchgeführt wird. Zudem ist der Umfang der Pflege sehr unterschiedlich – je nach dem Bedarf der Patienten.

Die zentrale Frage lautet: Handelt es sich bei der ambulanten Kranken- und Altenpflege um einen ähnlichen Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 EStG – in Form einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit? – Dazu müssen insbesondere zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Pfleger müssen eine den K...