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IWB Nr. 24 vom Seite 982

Weitere Konkretisierungen zur Einlagenrückgewähr aus Drittstaaten

Dr. Ronald Gebhardt, Sebastian Krüger und Dr. Matthis Hundrieser

Kapitalrückzahlungen [i]BFH, Urteil v. 10.4.2019 - I R 15/16 NWB LAAAH-30123 mit grenzüberschreitendem Bezug sind seit längerer Zeit mit Rechtsunsicherheiten behaftet oder in der praktischen Anwendung an schwer handhabbare Nachweispflichten geknüpft. Umstritten ist etwa, ob außerhalb der EU (bzw. des EWR) ansässige Tochterkapitalgesellschaften an ihren inländischen Anteilseigner (außerhalb von „echten“ Nennkapitalrückzahlungen) steuerneutral Einlagen zurückführen können. Der Achte Senat des BFH hatte 2016 entschieden, dass eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von Drittstaatengesellschaften (insbesondere aus primärrechtlichen Erwägungen) auch nach Einführung von § 27 Abs. 8 KStG weiterhin möglich sein muss. Eine Reaktion der Finanzverwaltung (und des Gesetzgebers) blieb bis dato aus, auch weil unter dem Aktenzeichen I R 15/16 ein weiteres Verfahren beim Ersten Senat anhängig war.

Kernaussagen
  • Der BFH hat mit dem vorliegenden Urteil v.  im Wesentlichen auf einer Linie mit der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass über den Wortlaut des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG hinaus eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr bei Drittstaatengesellschaften grds. möglich ist, sofern unter Heranziehung des auslän...