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OLG Frankfurt/M. 03.12.2019 8 U 129/18, NWB 52/2019 S. 3815

Beruf | Beratungspflicht der Rechtsanwältin beim Abfindungsvergleich

Eine Rechtsanwältin muss ihre Mandantin vor Abschluss eines Abfindungsvergleichs über dessen Bedeutung und Inhalt umfassend belehren. Besteht die reale Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung des in Anspruch genommenen Arztes wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls vollständig die Regulierung ablehnen könnte, spricht dies dafür, der Mandantin zum Abschluss des Vergleichs zu raten.

Anmerkung:

Rechtsanwälte müssen zwar Vor- und Nachteile eines von dem Mandanten erwogenen Vergleichs darlegen. Aufgrund der Schwierigkeiten und Ungewissheiten bei dieser Abwägung sei ihnen jedoch ein Ermessensspielraum zuzubilligen, so das Gericht. Andernfalls gingen sie ein nicht mehr tragbares Risiko ein. Abzuraten sei von einem Vergleich, wenn er für die von ihnen vertretene Partei eine unangem...