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Jahresabschluss 2019: Bilanzielle Überlegungen und Gestaltungstipps
Praxistipps und -hinweise zur aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung
[i]Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2019 – Teil 3: Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende, NWB 49/2019 S. 3553 NWB QAAAH-35723 Der Beitrag führt die wichtigsten und gängigsten Punkte auf, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2019 beachtet werden sollten. Ergänzt wird dies durch zahlreiche Beispiele und Hinweise. Die neue Rechtsprechung des BFH und des EuGH sind ebenso eingearbeitet wie die aktuellen BMF-Schreiben.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Vorprüfung
Zu Beginn des Jahresabschlusses sollte bei der Übernahme der zutreffenden Eröffnungsbilanzwerte geprüft werden, ob es 2019 eine Außenprüfung für frühere Jahre gegeben hat, die zu geänderten Bilanzwerten geführt hat. In diesem Fall müssten die Eröffnungsbilanzwerte an die Prüferbilanzwerte angepasst werden, falls die Feststellungen des Prüfers richtig sind.
Es [i]Lüdenbach, Folgebilanzierung nach fehlerhafter Prüferbilanz, StuB 21/2019 S. 831 NWB YAAAH-33169 gibt aber keine Verpflichtung zur Übernahme fehlerhafter Prüferbilanzwerte. Dies hat das FG des Landes Sachsen-Anhalt vor kurzem bestätigt. Um steuerstrafrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte in einem Freifeld der Steuererklärung gem. § 150 Abs. 7 Satz 1 AO deutlich gemacht werden, dass von der Auffassung des Prüfers abgewichen wird.
II. Aktiva
1. Grundstücke und Gebäude
1.1 Kaufpreisaufteilung
[i]BMF, Kaufpreisaufteilung: Berechnung für bebaute Grundstücke, Berechnungsprogramm NWB LAAAE-61859 Be...