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NWB Nr. 46 vom Fach 26 Seite 1971

Moderne Arbeitszeitformen

von Rechtsanwalt Dr. Peter Pulte, Duisburg

Im Rahmen der vergangenen Tarifauseinandersetzungen ist häufig darüber diskutiert worden, ob die herkömmlichen Arbeitszeitregelungen nicht überholt sind und neue Vertragsformen entwickelt werden müßten. Hinzu kam die Meinung, daß durch geeignete Arbeitsflexibilisierungen, vor allem in Form der Teilzeitarbeit, die vorhandene Arbeit auf mehr Arbeitnehmer und Arbeitsuchende verteilt werden kann. Als mögliche Vertragsmodelle gelten der Job-Sharing-Vertrag, die Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall (KAPOVAZ), die Einführung eines Langzeiturlaubs (Sabbatical) und der gleitende Übergang in den Ruhestand. Für alle diese Arbeitszeitformen, die letztlich auch Teilzeitarbeiten sind, hat das am in Kraft getretene Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) wesentliche gesetzliche Grundlagen geschaffen:

So ist nunmehr gesetzlich festgeschrieben, daß Teilzeitarbeitnehmer gegenüber vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmern nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (§ 2 BeschFG). Hieraus folgt z. B., daß der Lohn für Teilzeitarbeitnehmer grundsätzlich...